Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG
| Redaktionell verantwortlich: | Hausanschrift: | Postanschrift: |
|
Rechtsanwältin Annegret Karp-Schütz |
Friedrich - Ebert Str. 34 42103 Wuppertal |
Postfach 13 15 25 42042 Wuppertal |
|
Telefon: Telefax: |
0049 / 0202 / 307078 0049 / 0202 / 307079 0049 / 0202 / 311732 |
|
|
eMail: Internet: |
» info 'at' karp-schuetz.de » www.karp-schuetz.de |
|
| SteuerNr.: | 132 / 5152 / 0722 |
Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)
Annegret Karp-Schütz ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.
| Zuständige Rechtsanwaltskammer: | |
| Rechtsanwaltskammer Düsseldorf |
Freiligrathstraße 25 40479 Düsseldorf |
|
Telefon: Telefax: |
0211 / 49502-0 0211 / 49502-28 |
|
eMail: Internet: |
» info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de » www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de |
Die Tätigkeit der Anwältin, die auf dieser Homepage vorgestellt wird, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): » www.brak.de.
Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Urheberrechtshinweise
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.